Hauswirtschaft

Hauswirtschaftliche Versorgung § 38 SGB V:

  • Unterstützung bei Einkäufen
  • Reinigung/Wäsche/Einkauf, Bett ab und beziehen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe bei der Vorbereitung der Mahlzeit, – Essen auf Räder