Beratung von Angehörigen

Beratung von Angehörigen § 45a SGB:

  • Angehörigenberatung und –Schulung
  • Unterstützung der der Organisation der Pflege
  • Koordination mit anderem Dienstleistern:
  • Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und anderen
  • Organisation von Hilfsmitteln und Geräten